Datenschutzerklärung

Datenschutz

"Zweck der Datenerhebung: Die von uns erhobenen Daten dienen ausschließlich der Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen, der Bereitstellung unserer Dienstleistungen sowie der Verbesserung unseres Angebots. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Erfüllung unserer Dienstleistungen erforderlich ist oder rechtliche Verpflichtungen bestehen."

1. Transparenz und Informationspflicht:

  • Artikel 19 (Informationspflicht): Unternehmen müssen betroffene Personen klar und transparent darüber informieren, welche personenbezogenen Daten sie erheben, zu welchem Zweck und wie diese verarbeitet werden. Die Informationen müssen auf verständliche Weise zur Verfügung gestellt werden.

2. Einwilligung:

  • Artikel 6 (Einwilligung): Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert die ausdrückliche und freiwillige Einwilligung der betroffenen Person. Diese Einwilligung muss auf einer klaren Information basieren und kann jederzeit widerrufen werden.

3. Datensicherheit:

  • Artikel 8 (Datensicherheit): Verantwortliche Stellen müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch geschützt sind.

4. Rechte der Betroffenen:

  • Artikel 23 (Auskunftsrecht): Personen haben das Recht, Auskunft über die von ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Artikel 25 (Recht auf Berichtigung und Löschung): Betroffene haben das Recht, die Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn diese unrichtig sind oder die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt.
  • Artikel 21 (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch): Betroffene können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

5. Datenweitergabe ins Ausland:

  • Artikel 16 (Übermittlung von Daten ins Ausland): Die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland ist nur dann zulässig, wenn das Zielland einen angemessenen Datenschutz gewährleistet. Ansonsten ist eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person notwendig.

6. Meldung von Datenpannen:

  • Artikel 24 (Meldung von Datenschutzverletzungen): Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutzverletzungen, die ein hohes Risiko für die betroffenen Personen darstellen, der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen unverzüglich zu melden.

Diese Artikel bilden die Grundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß dem neuen Datenschutzgesetz der Schweiz.

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